HIV-Infizierter wegen Kindesmissbrauch zu Haftstrafe
Das Landgericht in Chemnitz verurteile einen 33 Jahre HIV-infizierten Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Mann hatte einen acht Jahre alten Jungen in der Toilette eines Hallenbades zum Oralverkehr gezwungen. Das Landgericht verurteilte ihn wegen schweren Kindesmissbrauchs und versuchter schwerer Körperverletzung. Der Angeklagte sagte unter Tränen vor Gericht: "Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen."
Doch all die Reue brachte nichts, denn das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 12. November 2011 in einem Schwimmbad in Annaberg-Buchholz (Erzgebirge) den Jungen misshandelt hatte. Auch wenn der Richter dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis zugute hielt, kommt dieser um eine Haftstrafe nicht herum. Durch das Geständnis konnte vermieden werden, dass das Kind eine Aussage vor Gericht macht.
Das Gericht warf dem Angeklagten vor, dass aufgrund der HIV-Infektion eine Ansteckungsgefahr für das Opfer bestanden habe. Der Mann wusste seit September 2010 von seiner Infektion und befindet sich seitdem auch in regelmäßiger medizinischer Behandlung. Zum Glück wurde das Kind nicht infiziert.
Der Angeklagte gab an, mit dem Jungen auf der Rutsche des Schwimmbads getobt zu haben. Vor dem Schwimmbad habe er dann drei, vier Bier getrunken und lockte später den Jungen in die abschließbare Toilette. Seit der Tat vor ca. vier Monaten befindet sich der 1,70 Meter große, schmächtig wirkende Mann in Untersuchungshaft.
Der Vorsitzende Richter sagte während der Urteilsbegründung, dass der Junge das Geschehen gut verarbeitet habe. Mehrfach entschuldigte sich der Angeklagte beim Opfer und dessen Familie, die aber nicht im Gerichtssaal anwesend waren.
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