Kopiergebühren für Kopien aus Übungsheften sind verfassungswidrig

Kopiergebühren für Kopien aus Übungsheften sind verfassungswidrig


News DresdenIn Sachsen dürfen öffentliche Schulen zunächst keine Gebühren mehr für Kopien aus Schul- und Arbeitsbüchern erheben, teilte das Verwaltungsgericht Dresden am Mittwoch mit und berief sich dabei auf ein entsprechendes Urteil. Nach dem Urteil gelten auch Kopien als "notwendige Lehrmittel", die daher kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.
Hintergrund des Urteils war eine Klage der Gemeinde Königswartha gegen eine dreifache Mutter. Diese wollte die Kopiergebühren ihrer Kinder nicht bezahlen und berief sich dabei auf die Verfassung, die die Unentgeltlichkeit der Lernmittel nicht auf Schulbücher beschränke. Dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht, welches allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zuließ.
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Dresden

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Sachsen

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Dresden

Landkreis:
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Gemeinde-
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14 6 12 000

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DD

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