Neunjährige Haftstrafe für Mord an Frührentner

Neunjährige Haftstrafe für Mord an Frührentner


News DresdenFür neun Jahre und fünf Monate muss ein 20-Jähriger wegen des brutalen Mordes an einem Dresdner Frührentner hinter Gitter. Das Landgericht in Dresden sah es als erwiesen an, dass der Mann im September letzten Jahres sein 52-jähriges Opfer erst 13 Mal mit einem Stein geschlagen und ihm danach mit einem Küchenmesser den Hals durchgeschnitten hatte. In der Urteilsbegründung sprach das Gericht von einem "bestialischen Verbrechen" und einer "brutalen und kaltblütigen Vorgehensweise".
Der Vietnamese hatte sich nach Ansicht des Gerichts schon vor der Tat intensiv mit der Tötung eines Menschen befasst, denn er hatte aufgeschrieben, "was man tun muss, um ein perfektes Verbrechen zu verüben", erklärte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler. Die Aufzeichnungen reichten vom Ausspionieren des Opfers bis hin zur Spurenbeseitigung. Die Phantasien des Angeklagten waren kein "Hirngespenst", sondern die feste Absicht einen Menschen zu töten, hieß es weiter.
Dem 20-Jährigen wurde vorgeworfen, in der Nacht zum 30. September letzten Jahres Tötungsphantasien gehabt zu haben. Daraufhin hielt er in Dresden Ausschau nach einem möglichen Opfer, entdeckte dabei die offene Balkontür an der Wohnung des 52-jährigen Frührentners, nahm daraufhin einen kantigen Stein, verschaffte sich Zutritt zur Wohnung und schlug auf den wehrlosen Mann ein. Wie durch ein Wunder konnte das Opfer die brutale Attacke überleben. Dann nahm der 20-Jährige ein Küchenmesser und hatte damit dem Mann "mehrfach den Hals durchgesägt", sagte Kessler. Diese schweren Schnittverletzungen überlebte das Opfer nicht und dennoch versuchte der Täter den Mann mit einem Kissen zu ersticken. Im Anschluss raubte der Täter den Toten aus. Der Angeklagte hatte dann noch versucht, den Mann im Kühlschrank zu verstecken, um so Spuren zu beseitigen. Durch das Verstecken im Kühlschrank wollte der 20-Jährige den Todeszeitpunkt durch das Senken der Körpertemperatur verschleiern.
In der Urteilsbegründung hieß es weiter, dass er den Mann aus niederen Beweggründen heimtückisch ermordet habe. Zudem habe der Vietnamese die Wehrlosigkeit des kranken Opfers ausgenutzt. Die Vorsitzende Richterin erklärte weiter, dass sie von der Tat sehr erschüttert sei und so ein Vorgehen in ihrer gesamten Karriere noch nicht erlebt hätte.
Im Laufe des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat gestanden und seine Tötungsphantasien damit begründet, dass er eine unschöne Jugend hatte und in schlechten Familienverhältnissen leben würde. Zudem hätte er aufgrund seiner Einsamkeit einen Hass auf die Welt entwickelt.
Von der Staatsanwaltschaft wurde eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. Verurteilt wurde der 20-Jährige nun nach dem milderen Jugendstrafrecht wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Das der Vietnamese nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde begründete das Gericht damit, dass er ein jugendtypisches Verhalten an den Tag lege und zudem nicht zwischen Phantasie und Wirklichkeit unterscheiden kann. Der 20-Jährige muss nun mit einer Abschiebung nach Vietnam rechnen.
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