Verstoß bei Handydaten-Abfrage?
Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Joachim Wieland ist die massenhafte Handydaten-Abfrage in Dresden rechtswidrig. Wieland erklärte am vergangenen Freitag gegenüber dem MDR, dass in dem Fall die Rechte von Abgeordneten, Geistlichen und Rechtsanwälten verletzt worden sind. Den Behörden war im Vorfeld bekannt, an welchen Aktionen die Betreffenden teilnehmen würden, was bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung hätte berücksichtigt werden müssen, erläuterte der Rechtsexperte von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Der Jurist stützt sich nach Informationen des MDR bei seiner Einschätzung auf interne Polizeidokumente. Diese würden dem Sender nach eigenen Angaben vorliegen und belegen, dass die Polizei, das Innenministerium und die Staatsanwaltschaft Dresden bereits einige Tage vor der Demonstration schriftlich darüber informiert wurde, welche Politiker oder Pfarrer sich zu welchem Zeitpunkt an welchem Standort in Dresden aufhalten.
Der Staatsanwaltschaft Dresden wurde vom rechtspolitischen Sprecher der Linke-Fraktion, Klaus Bartl, vorgeworfen, das Gericht bei der Beantragung der Funkzellenabfrage womöglich getäuscht zu haben. Dem Ermittlungsrichter wurden diese wichtigen Informationen über die Anwesenheit von Berufsgeheimnisträgern offenbar vorenthalten worden.
In Dresden wurden im Februar diesen Jahres nach teilweise gewalttätigen Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch mehr als eine Million Handydaten erhoben. Auf diese Art und Weise wollten die Ermittler Straftäter ausfindig machen. Die Polizei hatte die umstrittenen Funkzellenabfragen angeregt, die dann von der Staatsanwaltschaft beantragt und begründet worden sind. Dabei hatten die Amtsrichter jeweils die Befugnisse erteilt.
Das Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft wurde dann von Sachsens Datenschutzbeauftragtem Andreas Schurig in einem Sonderbericht scharf gerügt. Daraufhin warf der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis Schurig in einem Gutachten, dass vom Innenministerium in Auftrag gegeben wurde, vor, er habe seine Kompetenzen überschritten. Schurig musste sich dann auch Kritik aus den Reihen der Richterschaft anhören, wies alle Vorwürfe aber als nicht nachvollziehbar zurück.
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