Versammlungsrecht verschärft

Versammlungsrecht verschärft


News DresdenIn Sachsen wurde vor den geplanten Februar-Aufmärschen von Neonazis in Dresden das Versammlungsrecht verschärft, Am Mittwoch verabschiedete die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Dresdner Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament. Durch das Gesetz sollen Demonstrationen an "historisch herausragenden Orten" unter bestimmten Bedingungen verboten werden können. Von der Opposition wurde eine Verfassungsklage angekündigt.
Innenminister Markus Ulbig (CDU) erklärte, dass sich Extremisten an solchen Orten nicht in Szene setzen dürfen. Es sei ein besonderer Schutz erforderlich, für den die Koalition nun gesorgt habe. Noch vor den geplanten Neonazi-Aufmärschen im Februar soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Es soll die Würde von NS- und Kriegsopfern schützen und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremen verhindern. Zudem würden so Teile der Dresdner Altstadt und der Neustadt geschützt. Am 13. und 14. Februar ist der Jahrestag der zerstörerischen alliierten Bombenangriffe auf die sächsische Landeshauptstadt. Durch das neue Gesetz können solche Gedenktage nicht mehr von Neonazis missbraucht werden.
Im letzten Jahr war die Koalition aus CDU und FDP bereits mit einem ersten Anlauf für eine Gesetzesverschärfung gescheitert. Wegen gravierender Formfehler wurde der Entwurf im April letzten Jahres vom sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig für nichtig erklärt worden. Begründet wurde dies damit, dass den Abgeordneten für ihre Entscheidung der Wortlaut des Gesetzes gefehlt habe.
Am Mittwoch wurde nun der Entwurf von der Koalition inhaltlich nahezu unverändert verabschiedet. Allerdings wurde der Formfehler behoben. "Wir werden auch diesen Entwurf eines Versammlungsgesetzes gemeinsam als demokratische Opposition vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen", kündigte der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion, Johannes Lichdi, an.
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